Widerrufsbelehrung
Nach Paragraf 312g Absatz 2 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht kein Widerrufsrecht da hier Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen getätigt werden und da im jeweiligen Vertrag ein bestimmter Termin oder abgrenzbarer Zeitraum für die Leistungserbringung vereinbart wird.